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15.02.2017 Deutschland
Junge Welt
Rotes Kreuz

Mitbestimmung
Rotes Kreuz
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DRK-Schwestern weiter rechtlose Verfügungsmasse: Ver.di kritisiert Ministerin Andrea Nahles. Nahles vs. Mitbestimmung. DRK-Schwestern sollen rechtlos bleiben. „Mitbestimmung, das ist für uns die Musik der Zukunft.“ Es ist nicht allzu lange her, seit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) diesen Satz bei einer Betriebsrätekonferenz der IG Metall fallenließ. Doch nun sorgt die vermeintliche Vorkämpferin für Beschäftigteninteressen selbst für Misstöne: Mit einer Gesetzesänderung will sie dafür sorgen, dass in den 33 Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) weiterhin weder Betriebsräte noch Tarifverträge existieren. Von der Gewerkschaft ver.di wird sie deshalb bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am heutigen Montag Kritik gefallen lassen müssen. Die meisten der rund 25‘000 Rotkreuzschwestern arbeiten nicht in Einrichtungen des DRK, sondern in Kliniken und Pflegeheimen anderer Träger. Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs folgte, gelten sie im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes als Leiharbeiterinnen. Die Folge: Sie dürfen nicht länger als 18 Monate an ein und dieselbe Einrichtung verliehen werden. Das Modell der DRK-Schwesternschaften steht zur Disposition. Und das ist gut so. Denn deren Angehörige arbeiten zwar auf den gleichen Stationen zu denselben Bedingungen wie Festangestellte der betreffenden Krankenhäuser, doch sie haben (…). 
Junge Welt, 15.2.2017.
Junge Welt > Rotes Kreuz. Mitbestimmung. Junge Welt, 2017-05-12.
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